Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
Alle unsere Leistungen und Angebote werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Etwaig abweichende Bedingungen unserer Auftraggeber werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir würden diesen Bedingungen ausdrücklich zustimmen.
2. Leistungsumfang
Wir führen Touren, Events und andere Veranstaltungen durch, bei denen elektrobetriebene Fahrzeuge der Firma Ninebot zum Einsatz kommen. Mit Unterzeichnung des Vertrages durch Sie kommt ein Dienst- und Mietvertrag mit uns über eine geführte Tour zu den aus dem Vertrag ersichtlichen Preisen zustande. Der jeweils vereinbarte Preis muss vor Antritt der Tour vollständig entrichtet worden sein, anderenfalls uns ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. (Alternativ könnte auch vereinbart werden, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Tour z.B. eine Anzahlung von 50 % geleistet werden muss und der Restbetrag dann unmittelbar am Tage der Durchführung der Tour entrichtet sein muss)
3. Gesundheitliche Voraussetzungen der Auftraggeber/Kunden
Sie müssen die generelle Fähigkeit besitzen, am Straßenverkehr teilnehmen zu können, also über entsprechend ausreichende Seh- und Hörfähigkeit verfügen. Darüber hinaus muss die Fahrerlaubnis zum Führen eines Mofas vorhanden sein. Soweit Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind, dürfen Sie auch ohne gesonderte Fahrerlaubnis die bei uns vorhandenen elektrobetriebenen Fahrzeuge benutzen. Weiter müssen müssen Sie in der Lage sein, über einen längeren Zeitraum und ohne fremde Hilfe zu stehen. Sollten Sie an chronischen oder schweren Krankheiten leiden (wie z.B. Herz- und Kreislaufkrankheiten, Rücken- oder Knieproblemen, Epilepsie, etc.) müssen Sie dies vor Vertragsschluss offenbaren, damit dann abgestimmt werden kann, ob wegen der möglichen Risiken dennoch eine Teilnahme an der Tour erfolgen kann. Alkoholisierte Kunden oder solche, die unter dem Einfluss von Drogen stehen, dürfen nicht an der Tour teilnehmen. Verstoßen Sie gegen die Offenbarungspflicht bezüglich der vorgenannten chronischen oder schweren Krankheiten oder sind Sie alkoholisiert oder stehen dem Einfluss von Drogen, sind wir berechtigt, Sie von der Teilnahme an der Tour auszuschließen, ohne dass ein Kostenerstattungsanspruch für Sie besteht. Ihr Körpergewicht muss aus technischen Gründen mindestens 45 kg betragen, darf aber 115 kg nicht überschreiten.
4. Vorbereitung und Durchführung der Tour
Sie werden vor Beginn der Tour durch einen unserer Guides in die Handhabung und das Fahren des elektrobetriebenen Fahrzeugs eingewiesen. Sie sind verpflichtet, an dieser Fahreinweisung teilzunehmen; dies gilt auch dann, den Sie bereits Kenntnis in Bezug auf elektrobetriebene Fahrzeuge haben. Eine Teilnahme an der Tour ist nur mit einer korrekt angelegten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gestattet. Sollten Sie selbst über eine PSA (Helm, Knieschoner, Ellbogenschoner etc.) verfügen, darf diese nach Prüfung und Freigabe durch unsere Guides genutzt werden. Anderenfalls wird eine vollständige PSA durch uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn der Guide sich davon überzeugt hat, dass Sie ausreichend in die Handhabung des Fahrzeugs eingewiesen wurden und die PSA ordnungsgemäß angelegt ist, beginnt die Tour. Während der Tour ist den Anweisungen des Guide Folge zu leisten. Während der Fahrt ist das Essen, Trinken und die Benutzung von Fotoapparaten, Handys und anderen Geräten untersagt. Das Überholen anderer Tour-Teilnehmer oder das Verlassen der Gruppe ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Guide ebenfalls untersagt. Während der gesamten Tour-Veranstaltung ist das Konsumieren von Alkohol (siehe auch 3.) untersagt. Wird gegen vorstehend aufgeführte Bestimmungen verstoßen, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des entrichteten Preises für die Tour.
5. Wetterbedingungen
Grundsätzlich finden die gebuchten Touren unter allen Wetterbedingungen statt. Die von uns benutzten elektrobetriebenen Fahrzeuge sind wetterfest. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund das Benutzen wetterangepasster Bekleidung, die je nach Wetter auch regenfest sein sollte. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, bei extremen Wettersituationen (wie beispielsweise Sturmwarnungen, Starkregen, Gewitter, extreme winterliche Straßenverhältnisse) die gebuchte Tour abzusagen. Damit eine solche möglicherweise kurzfristig nötige Absage organisatorisch einfach durchgeführt werden kann, stellen die Teilnehmer sicher, dass sie in einem Zeitraum von 24 Stunden vor Beginn der Tour telefonisch erreichbar sind. Muss eine Tour wegen der oben beschriebenen Wetterverhältnisse durch uns aus Sicherheitsgründen abgesagt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart, für den dann keine weiteren Kosten anfallen. Alternativ kann auch ein Gutschein über den bereits entrichteten Tour-Preis ausgestellt werden, der innerhalb von 6 Monaten für eine Tour bei uns eingelöst werden kann. Soweit ein Teilnehmer nachweisen kann, dass ihm die Wahrnehmung eines Ausweichtermins (beispielsweise weil er sich nur für eine vorübergehende Zeit während eines Urlaubes in der Region aufhält) nicht möglich ist, hat er einen Anspruch auf Erstattung der für die Tour entrichteten Kosten. Alternativ bieten wir allen Teilnehmern im Falle des Absagens einer Tour auf Grund der Wetterverhältnisse aber auch an, vom Vertrag zurück zu treten, wobei dann für diesen Fall aber 20 % des vereinbarten Tour-Preises als Stornogebühr berechnet werden. Dem Kunden bleibt für diesen Fall der Nachweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden als 20 % Stornogebühren oder überhaupt kein Schaden bei uns entstanden ist.
6. Ausfall der Tour aus sonstigen Gründen
Müssen wir die Tour aus anderen Gründen absagen (personelle Engpässe technische Probleme etc.), werden Sie von der Zahlungsverpflichtung frei. Dies gilt auch, wenn an dem von ihnen benutzten Fahrzeug während der ersten Hälfte der voraussichtlich Tourdauer ein Problem auftritt, dass eine Fortsetzung der Fahrt für Sie unmöglich macht. Tritt ein solches Problem erst später auf, erfolgt eine anteilige Kostenerstattung.
7. Haftung
Eine Haftung für Schadenersatz besteht – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Ebenso haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultieren. Bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung allerdings auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für atypische Schäden ist dann ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt auch für unmittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
8. Stornierung
Wünscht ein Kunde, den bereits geschlossenen Vertrag zu stornieren, werden folgende Stornogebühren in Bezug auf den für die Durchführung der Tour vereinbarten vollen Preis berechnet: Stornierung bis 7 Tage vor dem Start der Tour: kostenfrei Stornierung bis 3 Tage vor dem Start der Tour: 25 % des Preises Stornierung bis 1 Tag vor dem Start der Tour: 50 % des Preises Stornierung weniger als 1 Tag (24 Stunden) vor dem Start der Tour: 75 % des Preises Dem Kunden bleibt in all diesen Fällen aber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
9. Datenspeicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Selbstverständlich beachten wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und andere datenschutzrechtliche Vorschriften. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und gemäß § 35 BDSG steht Ihnen das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten zu.
(Stand Dezember 2016)
Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen können hier als PDF heruntergeladen werden.